Sonntag, 6. November 2016

Sinngebung des Sinnlosen.



Die Tathandlung alias "erste geschichtliche Tat" ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Sinn-Behaup- tung, eigentlich also: Sinn-Gebung. Das empirische ("historische") Geschehen soll so betrachtet, aufgefasst, "verstanden" werden, als ob es sich um die Selbsterzeugung 'des Subjekt' handle - nicht an diesem oder jenem (Zeit-) Punkt, sondern im Prozess; ist also kein theoretisches Prinzip, sondern ein praktisches: "Weltgeschcihte in pragmatischer Absicht", "pragmatische Geshichte des menschlichen Geistes".

Dass dem so ist bei Marx, erhellt schlagend der Umstand, dass in der Deutschen Ideologei zwei "erste" ge- schichtliche Taten vorkommen: das erstemal sehr wohl als empirische Behauptung ("Werkzeug"),* erst danach als logische Erklärung ("Bedürfnis"), d. h. begrifflich verallgemeinert... Sollte mich nicht wundern, wenn die zweite "erste Tat" ein nachträglicher Einschub von Marx wäre - dies nachschauen in der MEGA!!!

aus e. Notizbuch, 14. 2. 87


*) Im vorigen Eintrag hatte ich statt Werkeug versehentlich 'Lebensmittel' geschrieben. Faktisch wird es wohl so gewesen sein, dass sich 'Werkzeug' und 'Bedürfnis' prozessierend, 'systemisch' gemeinsam und durch einander entwi- ckelt haben. Die Unterscheidung zwischen logisch und faktisch wird erst nachträglich durch die Reflexion des Historikers in den lebendigen Verlauf der Geschichte hinein gedacht: weil es nämlich immer um Handlungen geht, die als solche eine Absicht bekunden, die aus den Fakten gar nicht hinaus zu denken ist.


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