Montag, 17. August 2015

Gebrauchswert der Arbeitskraft.


Die eigenthümliche Natur dieser spezifischen Waare, des Arbeitsvermögens, bringt es mit sich, daß mit der Abschliessung des Contracts zwischen Käufer und Verkäufer die verkaufte Waare nicht wirklich als Gebrauchswerth in die Hände des Käufers übergegangen ist. Der Tauschwerth dieser Waare, gleich dem jeder andren Waare, ist bestimmt, bevor sie in Circulation tritt, weil sie als Vermögen, als Kraft verkauft wird und eine bestimmte Arbeitszeit erheischt war, um dieses Vermögen, diese Kraft zu produciren. Der Tauschwerth dieser Waare existirt daher vor ihrem Verkauf, aber ihr Gebrauchswerth besteht erst in der nachträglichen Kraftäusserung. 

Die Veräusserung* der Kraft und ihre wirkliche Aeusserung, d. h. ihr Dasein als Gebrauchswerth fallen daher der Zeit nach aus einander. Es verhält sich wie mit einem Hause, dessen Gebrauch mir für einen Monat verkauft ist. Der Gebrauchswerth ist mir hier erst geliefert, nachdem ich das Haus einen Monat bewohnt habe. So ist mir der Gebrauchswerth des Arbeitsvermögens erst geliefert, nachdem ich es verbraucht habe, in der That für mich habe arbeiten lassen.

*) [der Verkauf]
___________________________________________
Ökonomisches Manuskript 1863-67, MEGA II/4.1, S. 6





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen