Dienstag, 29. September 2015
Freisetzung der Arbeitskraft.
Auf der einen Seite werden historische Processe vorausgesezt, die eine / Masse Individuen einer Nation etc in die Lage, wenn zunächst nicht von wirklichen freien Arbeitern versezt haben, doch von solchen, die es δυνάμει sind, deren einziges Eigenthum ihr Arbeitsvermögen und die Möglichkeit es auszutauschen gegen vorhandne Werthe; Individuen, denen alle objektiven Bedingungen der Production als fremdes Eigenthum, als ihr Nicht-Eigenthum gegenüberstehn, aber zugleich als Werthe austauschbar, daher aneigenbar zu einem certain degree durch lebendige Arbeit.
Solche historische Auflösungsprocesse sind sowohl Auflösung der Hörigkeitsverhältnisse, die den Arbeiter an Grund und Boden und den Herrn des Grund und Bodens fesseln, aber sein Eigenthum an Lebensmitteln faktisch voraussetzen – dieses ist in Wahrheit sein Ablösungsprozeß von der Erde; Auflösung der Grundeigen-thumsverhältnisse, die ihn als yeoman constituirten, freien arbeitenden kleinen Grundeigenthümer oder Pächter (colonus), freien Bauern; {Die Auflösung der noch ältern Formen von Gemeinschaftlichem Eigenthum und realem Gemeinwesen versteht sich von selbst}; Auflösung der Zunftverhältnisse, die sein Eigenthum an dem Arbeitsinstrument voraussetzen und die Arbeit selbst, als handwerksmässige bestimmte Geschicklichkeit, als Eigenthum (nicht nur Quelle desselben); ebenso Auflösung der Clientelverhältnisse in den verschiednen Formen, worin Nicht-Eigenthümer als Mitconsumenten des Surplusproduce im Gefolge ihrer Herren erscheinen und als Aequivalente die Livree ihres Herren tragen, an seinen Fehden theilnehmen, persönliche Dienstlei-stungen thun, eingebildete oder reale etc.
In allen diesen Auflösungsprocessen wird sich bei genauerer Prüfung zeigen, daß Verhältnisse der Production aufgelöst werden, worin vorherrscht:Gebrauchswerth, Production für den unmittelbaren Gebrauch; der Tauschwerth und die Production desselben das Vorherrschen der andren Form zur Voraussetzung hat, daher auch in allen diesen Verhältnissen Naturallieferungen und Naturaldienste über Geldzahlung und Geldleistung vorherrscht. Doch dieß nur neben bei. Es wird sich bei näherer Betrachtung ebenso finden, daß alle die aufgelösten Verhältnisse nur mit einem bestimmten Grad der Entwicklung der materiellen (und daher auch der geistigen) Productivkräfte möglich waren.
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Grundrisse, MEGA II/1.2 S. 404f. [MEW 42, S. 409]
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