Sonntag, 6. September 2015

Die natürlichen Bedingungen der Produktion.




Die ursprünglichen Bedingungen der Production – (oder was dasselbe ist, der Reproduction einer durch den natürlichen Process der beiden Geschlechter fortschreitenden Menschenzahl; denn diese Reproduction, wenn sie auf der einen Seite als Aneignen der Objekte durch die Subjekte erscheint, erscheint auf der andren ebenso als Formung, Unterwerfung der Objekte unter einen subjektiven Zweck; Verwandlung derselben in Resultate und Behälter der subjektiven Thätigkeit –) können ursprünglich nicht selbst producirt sein – Resultate der Production sein. 

Nicht die Einheit der lebenden und thätigen Menschen mit den natürlichen, unorganischen Bedingungen ihres Stoffwechsels mit der Natur, und daher ihre Aneignung der Natur – bedarf der Erklärung oder ist Resultat eines historischen Processes, sondern die Trennung zwischen diesen unorganischen Bedingungen des menschlichen Daseins und diesem thätigen Dasein, eine Trennung, wie sie vollständig erst gesezt ist im Verhältniß von Lohnarbeit und Capital. 

In dem Sklaven- und Leibeigenschaftsverhältniß findet diese Trennung nicht statt; sondern ein Theil der Gesellschaft wird von dem andren selbst als blos unorganische und natürliche Bedingung seiner eignen Reproduction behandelt. Der Sklave steht in gar keinem Verhältniß zu den objektiven Bedingungen seiner Arbeit; sondern die Arbeit selbst, sowohl in der Form des Sklaven, wie der des / Leibeignen, wird als unorganische Bedingung der Production in die Reihe der andren Naturwesen gestellt, neben das Vieh oder als Anhängsel der Erde. 

In andren Worten: die ursprünglichen Bedingungen der Production erscheinen als Naturvoraussetzungen, natürliche Existenzbedingungen des Producenten, ganz so wie sein lebendiger Leib, so sehr er ihn reproducirt und entwickelt ursprünglich nicht gesezt ist von ihm selbst, als die Voraussetzung seiner selbst erscheint; sein eignes Dasein (leibliches) ist eine natürliche Voraussetzung, die er nicht gesezt hat. Diese natürlichen Existenzbedingungen, zu denen er sich als zu ihm selbst gehörigem, unorganischem Leib verhält, sind selbst doppelt: 1) subjektiver und 2) objektiver Natur. Er findet sich vor als Glied einer Familie, Stammes, Tribus etc – die dann durch Mischung und Gegensatz mit andren historisch verschiedne Gestalt annehmen; und als solches Glied bezieht er sich auf eine bestimmte Natur (sag hier noch Erde, Grund und Boden) als unorganisches Dasein seiner selbst, als Bedingung seiner Production und Reproduction. 

Als natürliches Glied des Gemeinwesens hat er Theil am gemeinschaftlichen Eigenthum und besondren Theil desselben zum Besitz; ebenso wie er als geborner römischer Bürger idealen Anspruch (at least) auf den ager publicus und realen auf so und so viel juggera Land hat etc. Sein Eigenthum, d. h. die Beziehung auf die natürlichen Voraussetzungen seiner Production als ihm zugehörige, als die seinigen, ist dadurch vermittelt daß er selbst natürliches Mitglied eines Gemeinwesens [ist]. (Die Abstraction eines Gemeinwesens, worin die Mitglieder nichts gemein haben, als etwa Sprache etc und kaum diese, ist offenbar das Product viel späterer historischer Zustände.) In Bezug auf den Einzelnen ist zum Beispiel klar, daß er selbst zur Sprache als seiner eignen sich nur verhält als natürliches Mitglied eines menschlichen Gemeinwesens. Sprache als das Product eines Einzelnen ist ein Unding. Aber eben so sehr ist es Eigenthum. 
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Grundrisse, MEGA II/1.2,  S. 393f. [MEW 42, S. 397f.]


Nota. - Mit andern Worten: Das Eigentum in den vorbürgerlichen Gesellschaft enthält in der Tat einen "außer- ökonomischen" Anteil; einen Anteil nämlich, der nicht selber aus vorangegangener Produktion stammt, son- dern umgekehrt ihr vorausgesetzt war. 

Und so ist es mit der Vertreibung der Landbevölkerung vom Boden alias ursprüngliche Akkumulation: Sie war nicht selber das 'naturwüchsige' Resultat des feudalen Produktionsverhältnisses, sondern des wachsenden Geld- bedarfs auf Seiten des Feudaladels - der vor allem politisch motiviert war durch seine konkurrierende Stellung gegen den Hof und das Bürgertum.
JE






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