Die Arbeitszeit selbst existirt als solche nur subjektiv, nur in der Form der Thätigkeit. Insofern sie als solche austauschbar (selbst Waare) ist, ist sie nicht nur quantitativ, sondern qualitativ bestimmt und verschieden, keineswegs allgemeine, sich gleiche Arbeitszeit; sondern entspricht als Subjekt ebensowenig der die Tausch-werthe bestimmenden allgemeinen Arbeitszeit, wie die besondren Waaren und Producte ihr als Objekt entsprechen.
Der Satz von A. Smith, daß der Arbeiter neben seiner besondren Waare eine allgemeine Waare produciren muß, in andren Worten daß er einem Theil seiner Producte die Form des Geldes geben muß, überhaupt seiner Waare, soweit sie nicht als Gebrauchswerth für ihn, sondern als Tauschwerth dienen soll – heißt subjektiv ausgedrückt, weiter nichts, als daß seine besondre Arbeitszeit nicht unmittelbar gegen jede andre besondre Arbeitszeit ausgetauscht werden kann, sondern daß diese ihre allgemeine Austauschbarkeit erst vermittelt werden, daß sie eine gegenständliche von ihr selbst verschiedne Form annehmen muß, um diese allgemeine Austauschbarkeit zu erlangen.
Die Arbeit des Einzelnen, im Akt der Production selbst betrachtet, ist das Geld, womit er unmittelbar das Product, den Gegenstand seiner besondren Thätigkeit kauft; aber es ist ein besondres Geld, das eben nur dieß bestimmte Product kauft. Um unmittelbar das allgemeine Geld zu sein, müßte sie von vornherein nicht besondre Arbeit, sondern allgemeine sein, d. h. von vorn herein als Glied der allgemeinen Production gesezt sein. In dieser Voraussetzung aber würde nicht erst der Austausch ihr den allgemeinen Charakter geben, sondern ihr vorausgesezter gemeinschaftlicher Character würde die Theilnahme an den Producten bestimmen.
Der gemeinschaftliche Character der Production würde von vorn herein das Product zu einem gemeinschaftli-chen, allgemeinen machen. Der ursprünglich in der Production stattfindende Austausch – der kein Austausch von Tauschwerthen wäre, sondern von Thätigkeiten, die durch gemeinschaftliche Bedürfnisse bestimmt wären, durch gemeinschaftliche Zwecke – würde von vornherein die Theilnahme des Einzelnen an der gemeinschaft-lichen Productenwelt einschliessen. Auf der Grundlage der Tauschwerthe, wird die Arbeit erst durch den Aus-tausch als allgemein gesezt. Auf dieser [=der gemeinschaftlichen] Grundlage wäre sie als solche gesezt vor dem Austausch; d. h. der Austausch der Producte wäre überhaupt nicht das Medium, wodurch die Theilnahme des Einzelnen an der allgemeinen Production vermittelt würde. Vermittlung muß natürlich stattfinden.
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Grundrisse, MEGA II/1.1 S. 102 [MEW 42, S. 103f.
Nota. – Aller Kollektivismus wie alle Ganzheits- und Gemeinschaftstümelei war Marx herzlich fremd. Den Kommunismus stellte er sich vor als eine Vereinigung der Freien und Gleichen, nicht als das Versickern des autonomen bürgerlichen Subjekts im urwüchsigen Gemeinwesen. Gesellschaft sollte er sein in einem eminenteren Sinn als die bürgerliche, nämlich so, dass die Freien und Gleichen ihre wechselseitige Vermittlung selber und bei klarem Bewusstsein vornehmen, statt sie einem blinden Mechanismus zu überlassen, der hinter ihrem Rücken webt und wirkt. Nicht ein Ganzes sollte er sein, sondern das Allgemeine, in dem jeder seine Freiheit hat, die ihre Schranke nur in der Freiheit der andern Gleichen findet, mit denen er sich vermittelt.
JE
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