Sonntag, 30. Oktober 2016

Gesellschaftlich gültig.


 
Gesellschaftlich gültig ist ein Bedürfnis, das durch Tausch befriedigt wird.

Das ist eine Tautologie. Durch Tausch wird ein individuelles Ding zu einem gesellschaftlichen, sofern nämlich die Gesellschaft selbst auf den Tausch gegründet ist. Es behauptet dann einen Platz im Gesamtzusammenhang, den es an sich sich nicht hätte. Und das Subjekt, für das es durch den Tausch zum Gebrauchswert wurde, wird ipso facto zu einem gesellschaftlichen: zu einem Austauschenden. Wenn einer Durst hat, eine Quelle findet und daraus trinkt, ist das kein gesellschaftliches Vorkommnis.

Das alles sind analytische Aussagen: Sie analysieren einzelne Bestimmungen, die sich aus dem Begriff der Ge- sellschaft ergeben - aus dem Begriff dieser Gesellschaft.

Aber die(se) Gesellschaft ergibt sich nicht aus ihrem Begriff. Es ist umgekehrt. Erst werden Dinge getauscht, dann entsteht daraus ein allgemeiner Austausch, ein Markt, und schließlich kann der prozessierende Realzusam- menhang, der sich daraus entwickelt, als Eine Gesellschaft begriffen werden. (NB: Ohne diesen Realzusammen- hang kann nur allegorisch von 'Gesellschaft' gesprochen werden - in Hinblick darauf, dass und in welcher Weise eine Menschengemeinde dem Bild verallgemeinerten Austauschs 'ähnlich sieht'.)

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