Montag, 3. Oktober 2016

Arbeit als absolute Armut und als allgemeine Möglichkeit.


magnum

Trennung des Eigenthums von der Arbeit erscheint als nothwendiges Gesetz dieses Austauschs zwischen Capital und Arbeit. Die Arbeit als das Nicht-Capital als solches gesezt, ist: 1) Nicht-vergegenständlichte Arbeit, negativ gefaßt (selbst noch gegenständlich; das Nichtgegenständliche selbst in objectiver Form). Als solche ist sie Nicht-Rohstoff, Nicht-Arbeitsinstrument, Nicht-Rohproduct: die von allen Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen, von ihrer ganzen Objectivität getrennte Arbeit. Die lebendige als Abstraction von diesen Momenten ihrer realen Wirklich- keit existirende Arbeit (ebenso Nicht-Werth); diese völlige Entblösung, aller Objektivität baare, rein subjektive Existenz der Arbeit. Die Arbeit als die absolute Armuth: die Armuth, nicht als Mangel, sondern als völliges Aus- schliessen des gegenständlichen Reichthums. 

Oder auch als der existirende Nicht-Werth und daher rein gegenständliche Gebrauchswerth, ohne Vermittlung existirend, kann diese Gegenständlichkeit nur eine nicht von der Person getrennte: nur eine mit ihrer unmit- telbaren Leiblichkeit zusammenfallende sein. Indem die Gegenständlichkeit rein unmittelbar ist, ist sie ebenso unmittelbar Nicht-Gegenständlichkeit. In andren Worten keine ausser dem unmittelbaren Dasein des Individu- ums selbst fallende Gegenständlichkeit. 

2) Nicht-vergegenständlichte Arbeit, Nicht-Werth, positiv gefaßt, oder sich auf sich beziehende Negativität, ist sie die nicht-vergegenständlichte, also ungegenständliche, i. e. subjektive Existenz der Arbeit selbst. Die Arbeit nicht als Gegenstand, sondern als Thätigkeit; nicht als selbst Werth, sondern als die lebendige Quelle des Werths. Der all- gemeine Reichthum, gegenüber dem Capital, worin er gegenständlich, als Wirklichkeit existirt, als allgemeine Möglichkeit desselben, die sich in der Aktion als solche bewährt. 

Es widerspricht sich also in keiner Weise, oder vielmehr der in jeder Weise sich widersprechende Satz, daß die Arbeit einerseits die absolute Armuth als Gegenstand, andrerseits die allgemeine Möglichkeit des Reichthums als Sub- jekt und als Thätigkeit ist, bedingen sich wechselseitig und folgen aus dem Wesen der Arbeit, wie sie als Gegen- satz, als gegensätzliches Dasein des Capitals vom Capital vorausgesezt ist, und andrerseits ihrerseits das Capital voraussezt. 

Der lezte Punkt, worauf noch aufmerksam zu machen ist, in der Arbeit, wie sie dem Capital gegenübersteht, ist der, daß sie als der dem als Capital gesezten Geld gegenüberstehende Gebrauchswerth, nicht diese oder jene / Arbeit, sondern Arbeit schlechthin, abstracte Arbeit ist; absolut gleichgültig gegen ihre besondre Bestimmtheit, aber jeder Bestimmtheit fähig. Der besondren Substanz, worin ein bestimmtes Capital besteht, muß natürlich die Arbeit als besondre entsprechen; aber da das Capital als solches gleichgültig gegen jede Besonderheit seiner Substanz, und sowohl als die Totalität derselben, wie als Abstraction von allen ihren Besonderheiten ist, so die ihm gegenüberstehende Arbeit hat subjektiv dieselbe Totalität und Abstraction an sich. 

In der zunftmässigen, handwerksmässigen Arbeit z. B., wo das Capital selbst noch eine bornirte Form hat, noch ganz in bestimmte Substanz versenkt ist, also noch nicht Capital als solches ist, erscheint auch die Arbeit noch als versenkt in ihre besondre Bestimmtheit: nicht in der Totalität und Abstraction, als die Arbeit, wie sie dem Capital gegenübersteht. D. h. die Arbeit ist zwar in jedem einzelnen Fall eine bestimmte; aber das Capital kann sich jeder bestimmten Arbeit gegenüberstellen; die Totalität aller Arbeiten steht ihm δυνάμει gegenüber, und es ist zufällig, welche ihm grade gegenübersteht.
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Grundrisse, MEGA II/1.1, S.216f. [MEW 42, S.217f]
  





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