Sonntag, 29. November 2015

Fiktives Kapital, III.



Soweit wir die eigenthümliche Form der Akkumulation des Geldkapitals und Geldvermögens überhaupt bis jetzt betrachtet haben, hat sie sich aufgelöst in Akkumulation von Ansprüchen des Eigenthums auf die Arbeit. Die Akkumulation des Kapitals der Staatsschuld heißt, wie sich gezeigt hat, weiter nichts als Vermehrung einer Klasse von Staatsgläubigern, die gewisse Summen auf den Betrag der Steuern für sich vorwegzunehmen be-rechtigt sind. In diesen Thatsachen, daß sogar eine Akkumulation von Schulden als Akkumulation von Kapital erscheinen kann, zeigt sich die Vollendung der Verdrehung, die im Kreditsystem stattfindet. Diese Schuldschei-ne, die für das ursprünglich geliehene und / längst verausgabte Kapital ausgestellt sind, diese papiernen Dupli-kate von vernichtetem Kapital, fungiren für ihre Besitzer soweit als Kapital, als sie verkaufbare Waaren sind, und daher in Kapital rückverwandelt werden können.

Die Eigenthumstitel auf Gesellschaftsgeschäfte, Eisenbahnen, Bergwerke etc. sind, wie wir ebenfalls gesehn haben, zwar in der That Titel auf wirkliches Kapital. Indeß geben sie keine Verfügung über dies Kapital. Es kann nicht entzogen werden. Sie geben nur Rechtsansprüche auf einen Theil des von demselben zu erwerben-den Mehrwerths. Aber diese Titel werden ebenfalls papierne Duplikate des wirklichen Kapitals, wie wenn der Ladungsschein einen Werth erhielte neben der Ladung und gleichzeitig mit ihr. Sie werden zu nominellen Re-präsentanten nicht existirender Kapitale. Denn das wirkliche Kapital existirt daneben und ändert durchaus nicht die Hand dadurch, daß diese Duplikate die Hände wechseln. 
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Das Kapital III, MEGA II.15; S. 473f. [MEW 25, S. 493f.




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