Montag, 28. Dezember 2015

Das ganze Produkt gehört rechtmäßig dem Kapitalisten.


Der Kapitalist zahlt z. B. den Tageswerth der Arbeitskraft. Ihr Gebrauch, wie der jeder andern Waare, z. B. eines Pferdes, das er für einen Tag gemiethet, gehört ihm also für den Tag. Dem Käufer der Waare gehört der Gebrauch der Waare, und der Besitzer der Arbeitskraft giebt in der That nur den von ihm verkauften Gebrauchswerth, indem er seine Arbeit giebt. Von dem Augenblicke, wo er in die Werkstätte des Kapitalisten trat, gehörte der Gebrauchswerth seiner Arbeitskraft, also ihr Gebrauch, die Arbeit, dem Kapitalisten. 

Der Kapitalist hat durch den Kauf der Arbeitskraft die Arbeit selbst als lebendigen Gährungsstoff den todten von ihm gleichfalls besessenen Bildungselementen des Produkts einverleibt. Von seinem Standpunkt ist der Arbeitsprozeß nur die Konsumtion der von ihm gekauften Waare Arbeitskraft, die er jedoch nur konsumiren kann, indem er ihr Produktionsmittel zusetzt. 

Der Arbeitsprozeß ist ein Prozeß zwischen Dingen, die der Kapitalist gekauft hat, zwischen ihm gehörigen Dingen. Das Produkt dieses Prozesses gehört ihm daher ganz eben so sehr als das Produkt des Gährungspro-zesses in seinem Weinkeller. 
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Das Kapital I, MEGA II/5,  S. 136



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